Case

26.4.2024

Gesellschaftsstreitigkeit - erfolgreiche Vertretung in einem Rechtsstreit über die Rechnungslegung eines Unternehmens

Rechtsstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht - erfolgreiche Vertretung in einem Rechtsstreit über die Rechnungslegung eines Unternehmens

Nater Dallafior vertrat erfolgreich eine Aktiengesellschaft und deren Verwaltungsrat in einem Streit mit einem Minderheitsaktionär. Der Rechtsstreit führte zu einem Grundsatzurteil des Schweizerischen Bundesgerichtes. Die Entscheidung klärt eine Rechtsfrage von praktischer Bedeutung im Gesellschaftsrecht.

In dem Fall ging es vor allem um die Frage, ob ein Minderheitsaktionär (mit einer Beteiligung von 20%) die rückwirkende Anwendung eines sogenannten anerkannten Rechnungslegungsstandards (d.h. IFRS, Swiss GAAP FER, US GAAP oder IPSAS) verlangen kann. Im vorliegenden Fall wandte sich der Minderheitsaktionär im Juli 2020 an den Verwaltungsrat und verlangte, dass die Jahresrechnungen der Gesellschaft für die vorangegangenen Jahre 2018 und 2019 (die zu diesem Zeitpunkt von den Aktionären noch nicht genehmigt worden waren) sowie für das laufende Jahr 2020 nach Swiss GAAP FER oder einem anderen anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt werden. Der Verwaltungsrat lehnte es ab, den Rechnungslegungsstandard rückwirkend zu ändern.

Während das erstinstanzliche Gericht (Kantonsgericht Zug) der Klage des Minderheitsaktionärs stattgab, war die Berufung von Nater Dallafior gegen dieses Urteil erfolgreich. Die zweite Instanz (Obergericht Zug) und schliesslich das Bundesgericht (4A_369/2023 vom 3. Januar 2024) wiesen die Klage des Minderheitsaktionärs ab und entschieden, dass ein Antrag auf einen Abschluss nach einem anerkannten Standard in der Regel mindestens sechs Monate vor Ende des betreffenden Geschäftsjahres der Gesellschaft gestellt werden muss.

Das Team von Nater Dallafior bestand aus Roberto Dallafior und Benjamin Schumacher.

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