Dr. Roberto Dallafior, H.E.E.

Partner

Roberto Dallafior vertritt Klienten vor Gerichten, Schiedsgerichten (insbesondere ICC, Swiss Rules, LCIA und ad hoc) und Behörden, insbesondere in handels- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, in bank- und finanzmarktrechtlichen Streitigkeiten, einschliesslich FINMA-Verfahren, und in versicherungs- und rückversicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie in wettbewerbs-, kartell- und beschaffungsrechtlichen Verfahren. Er ist zudem als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren tätig, insbesondere nach den Regeln der ICC, den Swiss Rules und in ad hoc-Verfahren.

Referenzen

  • Von Chambers Europe 2024 in den Bereichen Litigation und Arbitration Counsel als angesehener Praktiker ausgezeichnet, der in einer Reihe von Verfahren tätig ist, darunter Versicherungsansprüche, Bankrechtsstreitigkeiten und Handelsstreitigkeiten, und der Klienten bei Haftungsstreitigkeiten, vertraglichen Schiedsverfahren und Joint-Venture-Streitigkeiten unterstützt.

  • Von Chambers Global 2024 in den Bereichen Litigation und Arbitration Counsel als angesehener Praktiker ausgezeichnet, der in einer Reihe von Verfahren tätig ist, darunter Versicherungsansprüche, Bankrechtsstreitigkeiten und Handelsstreitigkeiten, und der Klienten bei Haftungsstreitigkeiten, vertraglichen Schiedsverfahren und Joint-Venture-Streitigkeiten unterstützt.

  • Von Legal500 2024 in den Bereichen Schiedsgerichtsbarkeit, Rechtsstreitigkeiten und Versicherungen als Experte für Handels-, Versicherungs- und Bankrechtsstreitigkeiten ausgezeichnet, der über bemerkenswerte Fachkenntnisse u. a. in den Bereichen Unternehmens- und Berufshaftpflichtversicherungen und Sachversicherungen verfügt und ein umfassendes Spektrum von Streitigkeiten, von Vertrags- und Unternehmensmandaten bis hin zu Versicherungs- und Bankfragen betreut.

  • Von Who's Who Legal 2024 als Thought Leader für Commercial Litigation und als Thought Leader Switzerland ausgezeichnet.

  • Von Leaders League 2024 im Bereich International Arbitration mit der Qualifikation "excellent" ausgezeichnet.

Berufserfahrung

  • Gründungspartner der Nater Dallafior Rechtsanwälte AG, Zürich, seit 2006

  • Partner bei Stern & Partner, fusioniert zu Hess Dallafior Rechtsanwälte, Zürich (1996–2006)

  • Mitarbeiter bei Brosio, Casati & Associati, Mailand (1993)

  • Mitarbeiter bei Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, Brüssel (1992–1993)

  • Mitarbeiter bei Homburger Rechtsanwälte, Zürich (1990–1991 und 1993–1996)

  • Substitut bei Henrici, Reber & Wicki, Zürich (1986–1987)

  • Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1990

Ausbildung

  • Nachdiplomstudium am College of Europe (Diploma of Advanced European Legal Studies, 1992)

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für internationales Privatrecht und Obligationenrecht an der Universität Zürich (Prof. A. Heini, 1987–1988)

  • Studien an der Universität Zürich (lic. iur., 1986; Dr. iur., 1990)

Weitere Tätigkeiten

  • Schiedsrichter bei der International Chamber of Commerce (Schweizer Liste)

  • Mitglied und Vizepräsident der Honorarkommission des Zürcher Anwaltsverbands (2009-2019)

Erfahrung

  • Vertretung einer Investmentgesellschaft in einem Post-M&A-Verfahren zur Durchsetzung einer Earn-Out-Vereinbarung, die sich aus einem Aktienkaufvertrag über den Erwerb einer Vermögensverwaltungsgesellschaft ergibt. 

  • Vertretung einer Investmentgesellschaft, die eine Tochtergesellschaft einer weltweit tätigen Bank ist, in einem Post-M&A-Streit über Ansprüche wegen der Verletzung einer Zusicherung. 

  • Vertretung eines Maklerunternehmens bei der Geltendmachung einer Maklergebühr für den Verkauf von Gewerbeimmobilien. 

  • Vertretung eines Managers bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Carried Interest Pool im Private Equity-Geschäft. 

  • Vertretung einer Aktiengesellschaft und ihres Verwaltungsrats in einem Rechtsstreit gegen einen Minderheitsaktionär. Der Rechtsstreit betraf die Frage, ob ein Minderheitsaktionär (mit einer Beteiligung von 20 %) die rückwirkende Anwendung eines sogenannten anerkannten Rechnungslegungsstandards (d. h. IFRS, Swiss GAAP FER, US GAAP oder IPSAS) verlangen kann. 

  • Vertretung eines multinationalen Agrartechnologieunternehmens in einem Rechtsstreit gegen einen niederländischen Anbieter von Indoor-Farming-Systemen wegen Ansprüchen aus einer Kooperationsvereinbarung. 

  • Vertretung eines multinationalen Anbieters von Heizelementtechnologien im Insolvenz- und Konkursverfahren eines Schweizer Zulieferers und in einem damit verbundenen Rechtsstreit gegen einen Versicherer über Ansprüche aus einem Bürgschaftsvertrag. 

  • Vertretung eines Aktionärs gegen die Gesellschaft im Rahmen einer Sonderprüfung.

  • Vertretung eines Aktionärs gegen den Verwaltungsrat in Bezug auf Haftungsansprüche. 

  • Vertretung einer international tätigen Bank gegen drei verschiedene Versicherungsträger in drei verschiedenen Verfahren. Der Streit betrifft das Betriebshaftpflichtversicherungsprogramm der Bank. Der Streitwert betrug mehr als CHF 50 Mio. Die zugrunde liegende Haftung betraf einen Streit mit einem Bankkunden im Nahen Osten.  

  • Vertretung eines Pharmaunternehmens gegenüber seinen Versicherern in Bezug auf die Erstattung von Haftungs- und Verteidigungskosten, die in dem zugrundeliegenden Rechtsstreit in den USA angefallen sind, sowie von Schadenersatz aufgrund von Haftung, nachdem dem Kunden eine US-Sammelklage mit Hunderten von Klägern zugestellt wurde. Der Versicherungsturm sieht eine Deckung in Höhe von 150 Millionen CHF vor. 

  • Vertretung eines in Abwicklung befindlichen Versicherungsunternehmens in einem Verfahren gegen die FINMA. 

  • Vertretung eines multinationalen Unternehmens gegen einen Versicherer bezüglich der Kosten eines weltweiten Rückrufs vor dem Handelsgericht Zürich und dem Bundesgericht. 

  • Vertretung einer Rückversicherungsgesellschaft gegen eine Versicherungsgesellschaft in einem Verfahren vor Bundesgericht in einem Nichtigkeitsverfahren gegen einen Schiedsspruch zur Zuständigkeit. 

  • Vertretung eines Unternehmens gegen einen Schweizer Versicherer im Zusammenhang mit einem Bürgschaftsvertrag. 

  • Vertretung von AT 1 Investoren gegen FINMA/UBS in einem Verfahren zur Rückgängigmachung der Abschreibung von AT 1 Anleihen. 

  • Vertretung von Bankmanagern in den Forex- und Libor-Untersuchungen, sowohl in schweizerischen als auch in ausländischen Verfahren, einschliesslich in von der FINMA eingeleiteten Verwaltungsverfahren. 

  • Vertretung von Bankmanagern in Fragen rund um Probleme der Credit Suisse, u.a. in FINMA-Durchsetzungsverfahren. 

  • Vertretung eines multinationalen Bergbauunternehmens in einem Backverfahren gegen eine Schweizer Bank, einschließlich einer einstweiligen Verfügung und einer einstweiligen Verfügung. 

  • Vertretung eines Bankkunden gegen die Credit Suisse in einer Haftungsklage. 

  • Vertretung einer ausländischen Bank gegen eine Schweizer Bank in einem Streit über Bankgarantien.  

  • Vertretung eines multinationalen Uhrenkonzerns in einem Verfahren zur Wiedererlangung von Vermögenswerten in der Schweiz, das Insolvenzverfahren, Konkurs und Strafverfahren umfasst. 

  • Vertretung des Insolvenzverwalters oder einer ausländischen Bank in Vermögensverwertungsverfahren in der Schweiz, die Pfändungs-, Vollstreckungs-, Hilfskonkurs- und Strafverfahren sowie internationale Rechtshilfe bei erheblichen Haftungsansprüchen umfassen. 

  • Vertretung einer internationalen Bank in einem Hilfskonkursverfahren in der Schweiz. 

  • Vertretung von US-amerikanischen und kanadischen Bankkunden in Verfahren zur Wiedererlangung von Vermögenswerten in der Schweiz, einschliesslich Bankenstreitigkeiten und Strafverfahren.

  • Vertretung von Mandanten bei der Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche und ausländischer Urteile. 

  • Vertretung eines Mandanten in einem Pfändungsverfahren zur Durchsetzung von Forderungen aus einem Vertrag. 

  • Vertretung eines ausländischen Unternehmens, das Opfer einer Straftat wurde, in einem Strafverfahren, das auf die Rückerstattung eingefrorener Vermögenswerte abzielt. 

  • Vertretung brasilianischer Ultra-High-Net-Worth-Investoren gegen den Schweizer Vermögensverwalter in einem Strafverfahren, u.a. wegen Veruntreuung. 

  • Vertretung einer ausländischen Konkursmasse einer Bank in einem internationalen Rechtshilfeverfahren zur Wiedererlangung eingefrorener Vermögenswerte.

  • Vertretung eines globalen IT-Lösungsunternehmens in einem Rechtsstreit gegen ein portugiesisches Technologieunternehmen vor dem Handelsgericht über Ansprüche aus einem Subunternehmervertrag, der im Zusammenhang mit einem im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergebenen Auftrag geschlossen wurde. 

  • Vertretung einer Bank gegen ein Outsourcing-Unternehmen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-Dienstleistungen. 

  • Vertretung eines führenden Schweizer Medienkonzerns gegen Privatpersonen, darunter Personen des öffentlichen Interesses und sehr vermögende Privatpersonen, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Schadenersatz.

  • Vertretung eines Erben in einem Verfahren zur Aufteilung eines grossen Nachlasses, der hauptsächlich aus Immobilien besteht. 

  • Vertretung eines Erben bei der Aufteilung eines grossen Nachlasses, der hauptsächlich aus Gemälden von Museumsqualität besteht. 

  • Vertretung eines Ehegatten gegen den Erben in einem Streit über die Aufteilung des ehelichen Vermögens nach dem Tod des Ehemannes in Bezug auf einen Nachlass, der aus einer internationalen Unternehmensgruppe in Familienbesitz besteht. 

  • Vertretung eines multinationalen Agrochemiekonzerns in einem Deckungsstreit gegen 14 Versicherer, die einen aus drei Schichten bestehenden Versicherungsturm bilden, der eine Haftpflichtversicherung über insgesamt USD 650 Mio. abdeckt, vor einem in der Schweiz ansässigen Schiedsgericht unter den Swiss Rules of Arbitration. Das Schiedsverfahren umfasst den Deckungsanspruch gegen die 8 Versicherer der ersten Exzedentenschicht in Höhe von USD 250 Mio. Die Haftung ergibt sich aus einem Haftpflichtverfahren in den USA (Multi-District-Litigation) mit Hunderten von Klägern. 

  • Vertretung eines multinationalen Unternehmens in einem Deckungsstreit im Rahmen einer Haftpflichtversicherung gegen seinen Versicherungsturm, der aus vier Schichten und 16 Versicherern besteht und eine Deckung von insgesamt USD 675 Mio. vorsieht. Der Sitz des Schiedsverfahrens war in der Schweiz und es galt die Schweizerische Schiedsgerichtsordnung (Swiss Rules of Arbitration). Der Deckungsstreit entstand, nachdem die Versicherungsnehmerin und bestimmte mitversicherte Unternehmen von Tausenden von US-Klägern in einer landesweiten Sammelklage verklagt worden waren und nachdem die Schadensersatzansprüche durch einen Vergleich beendet wurden, wonach die Versicherungsnehmerin zur Zahlung von mehr als USD 1,5 Mrd. verpflichtet wurde. 

  • Vertretung in einem Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz nach der Schweizerischen Schiedsgerichtsordnung. Der Versicherer bestritt die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung und das Verfahren war auf die Frage der Zuständigkeit des Schiedsgerichts beschränkt. Die Vertretung umfasste ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht, das das Bestehen der Schiedsvereinbarung bestätigte. 

  • Vertretung eines multinationalen Chemiekonzerns gegen einen Konkurrenten im Hinblick auf die Durchsetzung einer Kaufoption in einer Joint-Venture-Vereinbarung nach einem Kontrollwechsel. Das Verfahren wurde von der ICC verwaltet. Der Streitwert belief sich auf USD 140 Mio. 

  • Vertretung einer Agenturgesellschaft gegen einen spanischen Fussballverein bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Repräsentationsvereinbarung über den Verkauf von Sponsoring- und Lizenzrechten, einschliesslich der Namensrechte an Stadien. Das Verfahren wurde von der ICC verwaltet. Der Streitwert belief sich auf EUR 5 Mio.

  • Vertretung eines Formel-1-Fahrers gegen seinen Rennstall in einem Verfahren nach den Swiss Rules zur Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen. Der Streitwert betrug CHF 10 Mio. 

  • Vertretung eines Fussballvereins gegen die FIFA bei der Anfechtung des geschlossenen Ligasystems vor dem CAS. 

  • Partei-Schiedsrichter in einem ICC-Verfahren zwischen einem grossen Hersteller von Phosphatdünger und einem Unternehmen für die Planung, den Bau und die Wartung von Industrieanlagen in Bezug auf Ansprüche aus einem dem CISG unterliegenden Liefervertrag mit einem Streitwert von ca. USD 53 Mio. 

  • Partei-Schiedsrichter in einem ICC-Verfahren zwischen einem Vertreiber von pharmazeutischen Produkten, medizinischen Hilfsmitteln und Gesundheitsprodukten und einem Hersteller von Produkten für dermatologische Behandlungen in Bezug auf Ansprüche aus einem Vertriebs-/Vertretungsvertrag nach Schweizer Recht mit einem Streitwert von ca. USD 70 Mio. 

  • Präsident des Schiedsgerichts in einem vom Swiss Arbitration Centre verwalteten Verfahren zwischen zwei Investmentgesellschaften betreffend einen Kaufvertrag über den Erwerb einer Unternehmensgruppe nach liechtensteinischem Recht, einschliesslich verfahrensrechtlicher Fragen zur res iudicata, mit einem Streitwert von ca. CHF 176 Mio. 

  • Präsident des Schiedsgerichts in einem ICC-Verfahren zwischen einem Maschinen- und Anlagenbauer und einem Unternehmen, das aufgrund eines Liefervertrags nach Schweizer Recht Kraftwerke baut, über Schadensersatzansprüche in Höhe von EUR 7 Mio. Der Sitz des Schiedsverfahrens war in Südkorea. 

  • Partei-Schiedsrichter in drei LCIA-Schiedsverfahren betreffend Streitigkeiten über Warenhandelsverträge mit Streitwerten zwischen USD 3 und 6 Mio.  

  • Parteischiedsrichter in einem SAC-Verfahren zwischen zwei multinationalen Unternehmen im Rahmen eines Fusionsvertrages mit einem Streitwert von über CHF 200 Millionen. 

  • Eilschiedsrichter nach der Schweizerischen Schiedsgerichtsordnung in einem Streit zwischen zwei multinationalen Unternehmen über ein Lizenzabkommen bezüglich der weiteren Lieferung patentierter Produkte nach Beendigung des Lizenzabkommens. 

  • Einzelschiedsrichter in einem beschleunigten Verfahren nach den ICC-Regeln in einem Fall zwischen einem Finanzunternehmen und einer Kryptowährungsbörse bezüglich der Auslegung von Vereinbarungen über verschiedene Kryptowährungen nach spanischem Recht. 

Publikationen & Vorträge

  • Kommentierung von Art. 2-4 und 59-62 LugÜ, in: C. Oetiker/T. Weibel (Hrsg.), Basler Kommentar zum Lugano-Übereinkommen, 3. Auflage, Basel 2023 (zusammen mit Benjamin Schumacher) 

  • Statutarische Schiedsklauseln – Echte Game Changer?, GesKR 1/2023, S. 34-47 (zusammen mit Florentin Weibel) 

  • Insurance Litigation 2022 – Chapter Switzerland, Chambers And Partners, 22. August 2022 (https://practiceguides.chambers.com/practice-guides/insurance-litigation-2022/switzerland) (zusammen mit Banjamin Schumacher) 

  • Die Vereinbarung von Erfolgsprämien für den Anwalt – Bundesgerichtlicher Angriff auf die Vertragsfreiheit und was sonst zu beachten ist, AJP 11/2017, S. 1284 ff. (zusammen mit Benjamin Schumacher) 

  • Kommentierung von Art. 2-4 und 59-62 LugÜ, in: C. Oetiker/T. Weibel (Hrsg.), Kommentar zum Lugano-Übereinkommen, 2. Auflage, Basel 2015 

  • Contract law, in: Ch. H. Kälin (Hrsg.), Switzerland Business & Investment Handbook, 3. Auflage, Zurich 2011, S. 117 ff. 

  • Überblick über die wichtigsten Änderungen des Lugano-Übereinkommens, SJZ 2008, S. 105 ff. 

  • Neue Regeln für die freie Fahrt im Automobilvertrieb, sic! 2002, S. 776 ff.

  • Jahr 2000, Wegweiser zu den wichtigsten rechtlichen Fragen, Zürich 1999 

  • David gegen Goliath, Lex Dossier: Kartellrecht, Handelszeitung vom 3. Februar 1999 

  • Kommentar zu den Missbrauchstatbeständen (Art. 7 Abs. 2 KG), in: E. Homburger/B. Schmidhauser/F. Hoffet/P. Ducrey (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Kartellgesetz, Zürich 1997 

  • Die Legitimation des Erben, Eine rechtsvergleichende und internationalprivatrechtliche Studie, Diss., Schweizer Studien zum internationalen Recht 66, Zürich 1990 

  • Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Einberufung der Vereinsversammlung (Art. 64 Abs. 3 ZGB), SJZ 1989, S. 376 ff. 

  • Können Fakten Verträge begründen? – Zum sog. faktischen Vertragsverhältnis, Bemerkungen zu einem Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, SJZ 1989, S. 273 ff. 

  • ZPR! Die Kunst des Prozessierens: Prozessieren im internationalen Verhältnis, Praktische Aspekte aus Schweizer Sicht, Stiftung für Juristische Weiterbildung, Seminar 25. April 2019 

  • Das revidierte Lugano-Übereinkommen: Praktisch bedeutsame Gerichtsstände, Der besondere Gerichtsstand für Vertragsklagen (Art. 5 Abs. 1 LugÜ) sowie die Zuständigkeit bei Verbrauchersachen (Art. 15 ff. LugÜ), Stiftung für Juristische Weiterbildung, Seminar 13 April 2016 

One of the reasons why we involve Roberto Dallafior in our strategy decisions is that he is quick to point out things. He is never overly cautious. He will tell us if the situation is not a clear win, but might be worth pursuing for this or that reason. I am very much the type to take more risks, and he insists on reasoning whether it is good or not in each situation. He is pragmatic and offers careful advice. We have almost all of our intellectual engagements with him, and he is an excellent lawyer. He is able to really set up legal arguments that yield very good results. I am rather excited to continue working with him.

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He did the best cross-examination I have ever seen. He politely tore the witness to pieces. It was impressive to watch.

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Roberto Dallafior is a calming presence with broad knowledge, excellent judgment and a practical perspective.

Roberto Dallafior is a seasoned arbitrator who is highly sought after for his ‘great handling of hearings’ involving insurance, banking and competition disputes.

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