Dr. Benjamin Schumacher, MJur

Partner

Benjamin Schumacher vertritt Klienten in Verfahren vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten (insbesondere ICC, Swiss Rules und ad hoc) und Verwaltungsbehörden, wobei er sich auf handels-, vertrags- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten in verschiedenen Branchen spezialisiert hat. Sein besonderer Schwerpunkt liegt auf allen Aspekten von Versicherungs- und Rückversicherungsstreitigkeiten sowie auf Insolvenz-, Vollstreckungs- und Asset-Recovery-Verfahren. Ein weiteres Fachgebiet sind internationale Sanktionen.

Referenzen

  • Von Legal 500 in den Bereichen Litigation, Arbitration und Insurance als angesehener Praktiker ausgezeichnet

  • Von Leaders League in den Bereichen Litigation sowie Insurance Disputes je mit "Excellent" und im Bereich International Arbitration mit "highly recommended" ausgezeichnet

  • Von Expert Guides als Rising Star in der Kategorie Versicherung und Rückversicherung eingestuft

Berufserfahrung

  • Partner bei Nater Dallafior Rechtsanwälte AG (seit 2022)

  • Associate und Senior Associate bei Nater Dallafior Rechtsanwälte AG (2015–2021)

  • Visiting Foreing Lawyer bei Wilmer Hale, London (2018)

  • Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Zürich am Lehrstuhl von Prof. Tanja Domej für Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (2014–2015)

  • Ersatzrichter am Bezirksgericht Horgen, vollzeitlich (2014)

  • Auditor und Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Horgen (2009–2012)

  • Substitut bei Bär & Karrer AG (2008–2009)

Ausbildung

  • University of Oxford (Magister Juris, 2018)

  • Universität Zürich (Dr. iur. 2015)

  • Anwaltspatent, Kanton Zürich (2012)

  • Universität Zürich (lic. iur., 2007)

Weitere Tätigkeiten

  • Ersatzrichter am Bezirksgericht Horgen, nebenamtlich (seit 2014)

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Luzern, CAS Baurecht, Vorlesung zu "Haftung und Versicherung" (seit 2021)

  • Lehrbeauftragter an der Universität Zürich für Zivilprozess-, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (2016-2022)

  • Mitglied der Honorarkommission des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) (seit 2019)

Erfahrung

  • Vertretung einer Gesellschaft und deren Verwaltungsrat in einem Streit mit einer Minderheitsaktionärin. Der Rechtsstreit betraf die Frage, ob ein Minderheitsaktionär (mit einer Beteiligung von 20%) die rückwirkende Anwendung eines sogenannten anerkannten Rechnungslegungsstandards (d.h. IFRS, Swiss GAAP FER, US GAAP oder IPSAS) verlangen kann.  

  • Verteidigung eines Verwaltungsratsmitglieds in drei zusammenhängenden Haftungsfällen, teilweise vor dem Handelsgericht Zürich und in einem Beschwerdeverfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht.  

  • Vertretung eines Managers in einem Rechtsstreit über die Zahlung eines bedeutenden Antrittsbonus, der mit einer multinationalen Unternehmensgruppe vereinbart wurde.

  • Verteidigung eines Mandanten in einem Rechtsstreit über den Kauf und Verkauf eines seltenen und sehr wertvollen Sportwagenklassikers (Ferrari California Sypder Covered Eyes). Nachdem der Mandant seinen Oldtimer zu einem rekordverdächtigen Preis von fast 16 Millionen Euro verkauft hatte, verlangte ein Dritter, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, die Zahlung einer beträchtlichen Provision für eine angebliche Vermittlung des Verkaufs und Kaufs des Oldtimers.  

  • Vertretung eine Vertragspartei in einem Streit über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Auflösung eines Joint-Venture-Vertrags. 

  • Vertretung eines Familienunternehmens in Bezug auf die Zahlung von Gebühren für Beratungs- und Vermittlungsdienste.  

  • Vertretung eines Vereins der Deutschen Fussball Bundesliga in einem Vollstreckungsverfahren gegen ein Schweizer Unternehmen (Schuldner) 

  • Vertretung eines Pharmaunternehmens gegen seine Versicherer, nachdem dem versicherten Unternehmen aufgrund der zugrundeliegenden Sammelklage in den USA Kosten in Millionenhöhe angefallen sind, sowohl aufgrund von Schadenersatzverpflichtungen als auch von Verteidigungskosten. Der Versicherungsturm sieht eine Deckung in Höhe von CHF 150 Millionen vor. 

  • Vertretung einer international tätigen Bank gegen drei verschiedene Versicherungsgesellschaften in drei verschiedenen Verfahren. Der Streit betrifft das Betriebshaftpflichtversicherungsprogramm der Bank. Der Streitwert belief sich auf über CHF 50 Millionen. Der zugrunde liegende Haftungsstreit fand im Nahen Osten statt. 

  • Vertretung eines Pharmaunternehmens gegen seine Versicherer, nachdem dem versicherten Unternehmen aufgrund der zugrundeliegenden Sammelklage in den USA Kosten in Millionenhöhe angefallen sind, sowohl aufgrund von Schadenersatzverpflichtungen als auch von Verteidigungskosten. Der Versicherungsturm sieht eine Deckung in Höhe von CHF 150 Millionen vor. 

  • Vertretung einer international tätigen Bank gegen drei verschiedene Versicherungsgesellschaften in drei verschiedenen Verfahren. Der Streit betrifft das Betriebshaftpflichtversicherungsprogramm der Bank. Der Streitwert belief sich auf über CHF 50 Millionen. Der zugrunde liegende Haftungsstreit fand im Nahen Osten statt. 

  • Vertretung eines globalen Agrochemiekonzerns in einem Deckungsstreit betreffend ein Versicherungsprogramm mit einer maximalen Deckungssumme von USD 650 Millionen, unterteilt in drei Excess Layers, die von insgesamt 14 Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das in der Schweiz nach Swiss Rules eingeleitete Schiedsverfahren richtet sich gegen alle acht Mitversicherer, die Deckung für den ersten Excess Layer (USD 250 Millionen) gewähren. Das zugrundeliegende Haftpflichtverfahren mit Hunderten von Klägern ist in den USA hängig (sog. Multi-District-Litigation). 

  • Vertretung eines gloablen Unternehmens in einem Deckungsstreit betreffend ein Versicherungsprogramm mit einer maximalen Deckungssumme von USD 675 Millionen, untereilt in vier Excess Layers, die von insgesamt 16 Versicherern zur Verfügung gestellt wird. Auf das Schiedsverfahren finden die Swiss Rules of Arbitration Anwendung. Der Deckungsstreit entstand, nachdem die Versicherungsnehmerin und bestimmte mitversicherte Unternehmen von Tausenden von Klägern in den USA in einer landesweiten Sammelklage verklagt worden waren. Die Versicherungsnehmerin wurde im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung von mehr als USD 1,5 Milliarden verpflichtet. 

  • Vertretung eines Unternehmens gegen seinen Versicherer in einem Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz (Swiss Rules of Arbitration). Nachdem der Versicherer die Gültigkeit der in der Versicherungspolice enthaltenen Schiedsvereinbarung bestritten hatte, beschränkte sich das Verfahren auf die Frage der Zuständigkeit des Schiedsgerichtes. Die Vertretung umfasste ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht, das das  

  • Vertretung einer Spital- und Klinik-Gruppe in einem Rechtsstreit gegen einen Versicherer betreffend die Versicherungsdeckung für die aus Betriebsunterbrechungen resultierenden Schäden. Der Streit entstand im Zuge der Covid-19-Krise, nachdem die Schweizer Bundesregierung ein Verbot für Krankenhäuser und Kliniken ausgesprochen hatte, andere medizinische Behandlungen als die für die Behandlung von Covid-19-Patienten erforderlichen durchzuführen. Der Streitwert betrug CHF 7 Millionen. 

  • Vertretung eines multinationalen Handelsunternehmens gegen seinen Versicherer in der Schweiz in einer millionenschweren Deckungsklage im Zusammenhang mit der globalen Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens, die die Deckung von Produktrückrufkosten vorsieht. Die zugrunde liegende Haftung betraf einen Rückruf von mehr als 22.000 elektronischen Geräten vom australischen Markt. Der Streitwert belief sich auf über USD 30 Millionen. 

  • Vertretung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung, die die Deckung von Rechtsverteidigungskosten vorsah. 

  • Vertretung eines multinationalen Unternehmens, das auf Produkte und Dienstleistungen für die elektrische und optische Verbindungstechnik spezialisiert ist, bei einem Anspruch auf Versicherungsschutz, nachdem das Unternehmen Opfer eines gezielten Cyberangriffs wurde. Der Streitwert betrug EUR 10 Millionen. 

  • Vertretung eines lokalen Holzherstellers und -verarbeiters, dessen Geschäft durch einen Brand in einer seiner Betriebsstätten stark beeinträchtigt und unterbrochen wurde. Der Fall betraf einen Anspruch auf Deckung für Betriebsunterbrechung und Sachschäden. 

  • Vertretung eines Unternehmens, das Dienstleistungen im Bereich Autoreparatur und -tuning anbietet, in einem Deckungsstreits gegenüber dem Versicherer, nach dem in den Geschäftsräumen ein Feuer erhebliche Schäden verursacht und den Betrieb lahmgelegt hatte. Der Fall betrifft einen Anspruch auf Deckung für Betriebsunterbrechung und Sachschäden. 

  • Vertretung und Beratung einer Privatbank im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren in London nach der LCIA-Schiedsgerichtsordnung im Zusammenhang mit einer weltweiten Betriebshaftpflichtversicherung, die von mehreren Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde. Der zugrundeliegende Haftungsfall betrifft die Klage eines ehemaligen Kunden gegen die Bank auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über EUR 80 Millionen. 

  • Vertretung eines globalen Agrochemiekonzerns in einem Deckungsstreit betreffend ein Versicherungsprogramm mit einer maximalen Deckungssumme von USD 650 Millionen, unterteilt in drei Excess Layers, die von insgesamt 14 Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das in der Schweiz nach Swiss Rules eingeleitete Schiedsverfahren richtet sich gegen alle acht Mitversicherer, die Deckung für den ersten Excess Layer (USD 250 Millionen) gewähren. Das zugrundeliegende Haftpflichtverfahren mit Hunderten von Klägern ist in den USA hängig (sog. Multi-District-Litigation). 

  • Vertretung eines gloablen Unternehmens in einem Deckungsstreit betreffend ein Versicherungsprogramm mit einer maximalen Deckungssumme von USD 675 Millionen, untereilt in vier Excess Layers, die von insgesamt 16 Versicherern zur Verfügung gestellt wird. Auf das Schiedsverfahren finden die Swiss Rules of Arbitration Anwendung. Der Deckungsstreit entstand, nachdem die Versicherungsnehmerin und bestimmte mitversicherte Unternehmen von Tausenden von Klägern in den USA in einer landesweiten Sammelklage verklagt worden waren. Die Versicherungsnehmerin wurde im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung von mehr als USD 1,5 Milliarden verpflichtet. 

  • Vertretung eines ausländischen Mandanten in einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Bezug auf einen Schiedsspruch, der von einem Schiedsgericht mit Sitz in London nach den Regeln der Grain and Feed Trade Association (GAFTA) in London gefällt wurde, einschließlich der Beschlagnahme von Vermögenswerten und der Aufhebung von Einsprüchen gegen das Vollstreckungsverfahren. 

  • Vertretung eines ausländischen Mandanten in einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Bezug auf einen Schiedsspruch, der von einem in Wien ansässigen Schiedsgericht nach den VIAC-Regeln erlassen wurde. 

  • Vertretung eines ausländischen Mandanten in einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Bezug auf einen Schiedsspruch, der von einem in Paris ansässigen Schiedsgericht nach den ICC-Regeln erlassen wurde. 

  • Vertretung eines Unternehmens gegen seinen Versicherer in einem Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz (Swiss Rules of Arbitration). Nachdem der Versicherer die Gültigkeit der in der Versicherungspolice enthaltenen Schiedsvereinbarung bestritten hatte, beschränkte sich das Verfahren auf die Frage der Zuständigkeit des Schiedsgerichtes. Die Vertretung umfasste ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht, das das Bestehen der Schiedsvereinbarung bestätigte. 

  • Vertretung und Beratung einer Privatbank im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren in London nach der LCIA-Schiedsgerichtsordnung im Zusammenhang mit einer weltweiten Betriebshaftpflichtversicherung, die von mehreren Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde. Der zugrundeliegende Haftungsfall betrifft die Klage eines ehemaligen Kunden gegen die Bank auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über EUR 80 Millionen. 

  • Vertretung und Beratung einer portugiesischen Bankengruppe in einem Hilfskonkursverfahren in der Schweiz und in einem damit zusammenhängenden Insolvenzverfahren über die Einziehung von Vermögenswerten in der Schweiz.  

  • Vertretung und Beratung des Insolvenzverwalters einer litauischen Bank in Verfahren zur Einziehung von Vermögenswerten in der Schweiz, die Pfändungs-, Vollstreckungs- und Hilfskonkursverfahren umfasste. 

  • Vertretung und Beratung eines englischen Insolvenzverwalters mehrerer insolventer Unternehmen im Zusammenhang mit einem internationalen Betrugsfall, einschliesslich der Anerkennung und Vollstreckung von Liquidations- und Konkursdekreten des High Court of England and Wales. 

  • Vertretung eines deutschen Insolvenzverwalters in Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung eines deutschen Insolvenzbescheids und der nachfolgenden Durchsetzung von Forderungen gegenüber einem weltweit tätigen Unternehmen, das auf die Planung und den Bau von Industrieanlagen spezialisiert ist. 

  • Vertretung eines ausländischen Mandanten in einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Bezug auf einen Schiedsspruch, der von einem Schiedsgericht mit Sitz in London nach den Regeln der Grain and Feed Trade Association (GAFTA) in London gefällt wurde, einschließlich der Beschlagnahme von Vermögenswerten und der Aufhebung von Einsprüchen gegen das Vollstreckungsverfahren. 

  • Vertretung eines ausländischen Mandanten in einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren bezüglich eines in Luxemburg ergangenen Urteils im Zusammenhang mit einem Luftverkehrsdienstleistungsvertrag gegen sanktionierte Schuldner, einschliesslich der Arrestierung und Pfändung von Vermögenswerten.

Publikationen & Vorträge

  • Benjamin Schumacher, The Legal 500: Insurance Disputes Comparative Guide, Chapter Switzerland, Mai 2024 (legal500.com/guides/chapter/switzerland-insurance-disputes/?export-pdf) 

  • Benjamin Schumacher, Kommentierung von Art. 2-4 und 59-62 LugÜ, in: C. Oetiker/T. Weibel (Hrsg.), Basler Kommentar zum Lugano-Übereinkommen, 3. Auflage, Basel 2023 (zusammen mit Roberto Dallafior)

  • Benjamin Schumacher/Florentin Weibel, Ohne Vorschuss (k)ein Anwaltshonorar? – Überblick zur neusten Praxis betreffend die Entbindung vom Anwaltsgeheimnis, in: Bohnet/Chappuis/Schiller/Schumacher (Hrsg.), Gegenwart und Zukunft des Anwaltsverbandes, Festschrift zum 125. Jubiläum des Schweizerischen Anwaltsverbandes, Bern 2023, S. 429-452 

  • Benjamin Schumacher / Roberto Dallafior, Insurance Litigation 2022 – Chapter Switzerland, Chambers And Partners, 22. August 2022 (https://practiceguides.chambers.com/practice-guides/insurance-litigation-2022/switzerland

  • Benjamin Schumacher / Patrick Dummermuth, D&O-Versicherung – Ausgewählte Fragen zur "Side A"-Deckung, Haftung und Versicherung – HAVE 3/2022, S. 350 ff. 

  • Benjamin Schumacher, Auslegung einer Deckungsklausel – primäre und sekundäre Risikoabgrenzung (BGer 4A_72/2021 vom 28. März 2021), Haftung und Versicherung – HAVE 1/2022, S. 32 ff. 

  • Benjamin Schumacher / Patrick Dummermuth / Lukas Bubb, Das direkte Forderungsrecht im revidierten VVG – ein praxistaugliches Instrument?, Haftung und Versicherung – HAVE 4/2021, S. 355 ff. 

  • Benjamin Schumacher / Patrick Dummermuth, D&O-Versicherung – Rechtsstreitigkeiten sind reales Risiko, Handelszeitung Insurance, 31. Mai 2021 

  • Benjamin Schumacher, Anzeigepflichtverletzung bei Claims-made-Policen (BGer 4A_490/2019 vom 26. Mai 2020), Haftung und Versicherung – HAVE 3/2020, S. 274 ff. 

  • Benjamin Schumacher/Patrick Dummermuth, Die Verjährung von Rechtsschutzansprüchen, Haftung und Versicherung – HAVE 1/2020, S. 33 ff. 

  • Benjamin Schumacher, Vorsorgliche Beweisführung, in: Ulrich Haas/Reto Marghitola (Hrsg.), Fachhandbuch Zivilprozessrecht, Zürich/Basel/Genf 2020, S. 248–269 

  • Benjamin Schumacher, Prozessfinanzierung, in: Ulrich Haas/Reto Marghitola (Hrsg.), Fachhandbuch Zivilprozessrecht, Zürich/Basel/Genf 2020, S. 49–55 

  • Benjamin Schumacher, Anwaltliches Erfolgshonorar, in: Ulrich Haas/Reto Marghitola (Hrsg.), Fachhandbuch Zivilprozessrecht, Zürich/Basel/Genf 2020, S. 42–49 

  • Benjamin Schumacher, Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag (BGer 4A_196/2019 vom 10. Juli 2019), Haftung und Versicherung – HAVE 4/2019, S. 399 ff. 

  • Benjamin Schumacher, Neues zur Ausgestaltung von anwaltlichen Erfolgsprämien (pacta de palmario) (Besprechung von BGer 4A_125/2018 vom 26. Juli 2018), Allgemeine Juristische Praxis (AJP/PJA) 27 (2018) Nr. 8, S. 1290 ff. 

  • Benjamin Schumacher/Simon Bachmann, Verjährung von Verlustscheinen nach Art. 149a Abs. 1 SchKG im internationalen Kontext (Besprechung von BGer 5A_375/2017 vom 13. Juni 2018), Allgemeine Juristische Praxis (AJP/PJA) 27 (2018) Nr. 8, S. 1034 ff. 

  • Benjamin Schumacher, Richterliche Pflicht zum Hinweis auf private Prozessfinanzierung? - Stellungnahme zum Vorentwurf des Bundesrates zur Teilrevision der ZPO, AJP 4/2018, S. 458 ff. 

  • Benjamin Schumacher/Roberto Dallafior, Die Vereinbarung von Erfolgsprämien für den Anwalt - Bundesgerichtlicher Angriff auf die Vertragsfreiheit und was sonst zu beachten ist, AJP 11/2017, S. 1284 ff. 

  • Benjamin Schumacher/Zoe Honegger, Klagen gegen einfache Streitgenossen: Handelsgericht, Bezirksgericht oder beide? – Eine kritische Betrachtung der Praxis im Kanton Zürich, Allgemeine Juristische Praxis (AJP/PJA) 26 (2017) Nr. 7, S. 863 ff. 

  • Benjamin Schumacher/Simon Bachmann, Die «euro-international» ausgerichtete Anwaltskanzlei - Die Anwendbarkeit des Konsumentengerichtsgerichtsstands nach Art. 15 Ziff. 1 lit. c LugÜ?, Allgemeine Juristische Praxis (AJP/PJA) 26 (2017) Nr. 6, S. 710 ff. 

  • Benjamin Schumacher, Prozessfinanzierung, Erfolgshonorierte Fremdfinanzierung von Zivilverfahren, Dissertation, Zürich 2015 (Zürcher Studien zum Verfahrensrecht, Nr. 180 / Schulthess Verlag; ISBN/ISSN: 978-3-7255-7429-2) 

  • Benjamin Schumacher/Hans Nater, Prozessfinanzierung und anwaltliche Aufklärungspflichten, Schweizerische Juristen-Zeitung (SJZ) 112 (2016) Nr. 12, S. 43 ff. (Sonderheft zum 70. Geburtstag von Dr. Peter R. Isler) / Schulthess Verlag 

  • Benjamin Schumacher, Zweifelhafte Bundesgerichtspraxis zur vorsorglichen Beweisführung (Gedanken aus Anlass des Bundesgerichtsurteils 4A_334/2015 vom 22. September 2015), Plädoyer 34 (2016) Nr. 1, S. 36 ff. 

  • London Market Multinational Insurance Coverage Event, 2. Mai 2024, Lloyd’s of London Old Library 

  • "Das Anwaltsrecht, Hans Nater und wir", Symposium zu Ehren von Hans Nater, 11. März 2024, Zürich 

  • "Das Informationsrecht des Versicherers nach Art. 39 VVG – «pre-trial discovery» durch die Hintertür?", Versicherungsrechtstagung Universität Zürich (Europa Institut), 26. Oktober 2023, Zürich 

  • "Policy Drafting – Dos and Don'ts", Insurance Round Table (inhouse), 8. Februar 2023, Zürich 

  • "Corporate Insurance – was, wenn der Versicherer nicht zahlt?", Insurance Round Table (inhouse), 22. September 2022, Zürich/Kloten 

  • "Insurance Disputes und Litigation Funding – ein Match?", Vortrag (inhouse), 1. März 2022 

  • "Versicherung von Unternehmensrisiken – was gilt es zu beachten?", Insurance Round Table (inhouse), 23. November 2021 

  • "Bauherrenhaftpflicht, Bauwesenversicherung etc.", Hochschule Luzern, CAS Baurecht, 31. August 2021, Horw/Luzern 

  • "Praktische Auswirkungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf die Organisation der Anwaltschaft", Vortrag und Podiumsgespräch, Zürcher Anwaltsverband, 26. Januar 2021, Zürich 

  • "Insurance Litigation: Wenn der Versicherer nicht zahlt", Vortrag (In-house), 14. November 2019, Zürich 

  • "Prozessfinanzierung - was muss ein Anwalt dazu wissen?", Vortrag und Panelgespräch, St. Galler Anwaltsverband, 26. Juni 2017, St. Gallen 

  • "Prozessfinanzierung in Erbsachen", Vortrag und Panelgespräch, Zürcher Anwaltsverband, Fachgruppe Erbrecht und Fachgruppe Zivilprozessrecht, 1. März 2016, Zürich 

Benjamin Schumacher is a rising star.

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Benjamin Schumacher is a very talented lawyer, he is very responsive. Exactly what clients usually are looking for.

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Benjamin Schumacher shows considerable experience and knowledge despite his quite young age.

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